Barrierefreiheit auf Zahnarzt-Websites

Gesetzliche Pflicht oder neue Chance?

Viele Zahnarztpraxen setzen auf moderne Websites mit gutem Design, schnellen Ladezeiten und Suchmaschinenoptimierung. Doch was passiert, wenn ein Teil der potenziellen Patientinnen und Patienten die Seite gar nicht richtig nutzen kann?

Die Praxis-Website als digitale Barriere

Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder temporär eingeschränkte Nutzer stoßen oft auf digitale Hürden. Selbst wichtige Informationen wie Öffnungszeiten, die Online-Terminvergabe oder ein Kontaktformular sind oft nicht zugänglich.

Und genau hier setzt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an. Ab dem 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit für viele digitale Angebote Pflicht – auch für Zahnarztpraxen. Wer jetzt aktiv wird, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern nutzt Barrierefreiheit auch als echten Wettbewerbsvorteil.

Was ist das BFSG überhaupt?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Acts. Es verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen unabhängig von Einschränkungen zugänglich sind.

Was genau verlangt das Gesetz?

  • Digitale Angebote müssen barrierefrei gestaltet sein. Dazu zählen z. B. Websites, Online-Shops, Apps und Selbstbedienungsterminals.
  • Grundlage sind internationale Standards wie WCAG 2.2 (Level AA) und die europäische Norm EN 301 549.
  • Anbieter müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und eine Feedback-Funktion für ihre Nutzer bereitstellen.
  • Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Was bedeutet das für Zahnarztpraxen?

Zahnarztpraxen sind vom BFSG nicht pauschal betroffen, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend sind zwei Fragen:

Wie groß ist deine Praxis?

Kleinstunternehmen sind vom BFSG ausgenommen. Das gilt, wenn

  • weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt sind
  • und der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro liegt

Erfüllt deine Praxis beide Kriterien nicht, greift das BFSG – sofern zusätzlich digitale Dienstleistungen angeboten werden.

Was gilt als digitale Dienstleistung?

Relevant wird das BFSG, wenn du digitale Dienste wie Terminbuchungstools direkt auf deiner Website eingebunden hast. Typische Beispiele sind:

  • Doctolib- oder Jameda-Widgets, die direkt auf der Praxiswebsite erscheinen
  • Interaktive Kalender oder Formulare zur Terminvereinbarung
  • Videosprechstunden oder Online-Zahlungsfunktionen

Nicht betroffen bist du, wenn deine Website nur auf externe Buchungsseiten verlinkt, auf denen die Dienstleistung außerhalb deiner Seite angeboten wird.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich dazu mit der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit abgestimmt. Das Ergebnis: Integrierte Tools gelten als eigene Dienstleistung, und damit greift das BFSG. Reine Verlinkungen hingegen nicht.

Gibt es Übergangsfristen?

Ja, die gibt es. Allerdings nur für bestimmte Fälle.

  • Neue Websites, die unter das BFSG fallen, müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein
  • Für bestehende digitale Angebote gibt es Übergangsregelungen bis 2030
  • Die Übergangsfrist entfällt, wenn du deine Website neu gestaltest oder um Funktionen wie Terminbuchung erweiterst

Es lohnt sich also, frühzeitig aktiv zu werden, um auf der sicheren Seite zu stehen und technische wie inhaltliche Anpassungen rechtzeitig umzusetzen.

Besteht Abmahngefahr bei fehlender Barrierefreiheit?

Derzeit gibt es keine flächendeckende Abmahnwelle wie bei der DSGVO. Allerdings ist die Barrierefreiheit ab 2025 Teil der Marktüberwachung durch Behörden.

  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind juristisch möglich
  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen bei systematischer Nichtumsetzung
  • Das Risiko steigt, wenn Patientinnen und Patienten Barrieren aktiv melden oder öffentlich machen

Kurz gesagt: Rechtssicherheit erreichst du nur durch rechtzeitige Umsetzung.

Aktueller Stand: Was tun die Kammern?

Die BZÄK und Landeszahnärztekammern haben Gespräche mit der Bundesfachstelle aufgenommen, um die Praxisrelevanz des BFSG zu klären. Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • Terminbuchungstools wie Doctolib oder Jameda
  • Die Unterscheidung zwischen Verlinkung und Integration
  • Empfehlungen für eine rechtssichere Gestaltung von Zahnarzt-Websites

Fazit der Fachstellen: Wird ein Tool direkt auf der Website eingebunden, ist Barrierefreiheit verpflichtend. Bei Verlinkung auf Drittanbieter besteht aktuell keine gesetzliche Pflicht – auch wenn eine freiwillige Anpassung aus Sicht der Nutzerfreundlichkeit sinnvoll bleibt.

Die Kammern raten dazu, mit IT-Dienstleistern oder Agenturen in Kontakt zu treten, um die Website individuell zu prüfen.

Was Barrierefreiheit für deine Praxis bringt

Abseits der gesetzlichen Anforderungen lohnt sich Barrierefreiheit auch aus strategischen Gründen.

Du erreichst mehr Menschen

Rund 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung leben in Deutschland. Hinzu kommen ältere Nutzerinnen und Nutzer sowie temporär eingeschränkte Personen – ein riesiges Potenzial, das viele Praxen bislang ignorieren.

Deine Website wird benutzerfreundlicher

Barrierefreie Inhalte sind für alle einfacher nutzbar: bessere Lesbarkeit, intuitive Navigation, verständliche Sprache, klare Kontraste. Das senkt die Supportanfragen und steigert das Vertrauen in deine Praxis.

Du gewinnst an Sichtbarkeit bei Google

Barrierefreiheit verbessert die Suchmaschinenoptimierung. Strukturierte Inhalte, Alt-Texte und mobile Optimierung sind nicht nur WCAG-konform, sondern echte SEO-Faktoren.

Du stärkst dein Image

Barrierefreiheit zeigt gesellschaftliche Verantwortung und hebt dich vom Wettbewerb ab. Gerade im Gesundheitswesen ist das ein starkes Zeichen für Modernität und Inklusion.

Du ziehst Fachkräfte an

Inklusive Arbeitgeber sind für viele Bewerberinnen und Bewerber attraktiv. Wer digitale Barrieren abbaut, baut Vertrauen auf – intern wie extern.

Was BCvision als spezialisierte Agentur für dich tun kann

Als digitale Marketingagentur mit Spezialisierung auf den Gesundheitsbereich begleitet BCvision dich Schritt für Schritt.

Für bestehende Websites

  • Prüfung deiner Website auf BFSG-Relevanz
  • Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung
  • Entwicklung eines Anpassungskonzepts im Einklang mit deinem Design
  • Umsetzung barrierefreier Inhalte und Strukturen

Für neue Kunden

  • Erstellung von Websites, die von Anfang an barrierefrei konzipiert sind
  • Integration von Funktionen wie Terminbuchung, Videosprechstunde oder Bezahltools nach BFSG-Standards
  • Beratung mit klarem Fokus auf Barrierefreiheit und Wirkung

Unser Fazit: Barrierefreiheit ist kein Extra, sondern ein Muss

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Sie ist ein Ausdruck von Qualität, Weitsicht und Respekt. Eine barrierefreie Praxis-Website ist benutzerfreundlicher, sichtbarer und attraktiver – für alle Menschen.

Wenn du jetzt handelst, verschaffst du dir einen Vorsprung in Sichtbarkeit, Vertrauen und Rechtssicherheit.

Du bist nicht sicher, ob deine Website betroffen ist oder wie du starten sollst?

Wir unterstützen dich – fundiert, kreativ und praxiserprobt.


Der Autor ist Gründer und Mitinhaber von BCvision digital marketing, einer digitalen Marketingagentur, die Zahnarztpraxen als Marke etabliert und langfristig strategisch begleitet.

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Bildnachweis: Dall E 3